EN 301 549 - Der EU Beschluss zur Barrierefreiheit
Ab dem Jahr 2025 tritt der EU-Beschluss EN 301 549 in Kraft, der die Barrierefreiheit im digitalen Raum regelt. Dieser Beschluss legt Standards fest, die sicherstellen sollen, dass Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für alle Menschen zugänglich sind, auch für Menschen mit Beeinträchtigungen. Der EN 301 549 orientiert sich dabei an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), insbesondere an den A- und AA-Spezifikationen der WCAG 2, die vom World Wide Web Consortium (W3C) herausgegeben wurden.
Der EN 301 549 umfasst aber einen weiteren Rahmen als die WCAG, der nicht nur Webinhalte, sondern auch Software, Hardware und andere digitale Produkte abdeckt. Sein Ziel ist es, gleiche Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten für alle Bürger der EU zu gewährleisten. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Norm bedeutet, dass Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ihre digitalen Angebote entsprechend anpassen müssen, um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
WCAG vs EN 301 549 - Wie unterscheiden Sie sich?
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und der EU-Beschluss EN 301 549 sind eng miteinander verbunden, aber sie haben unterschiedliche Anwendungsbereiche und Anforderungen. Die WCAG, herausgegeben vom World Wide Web Consortium (W3C), konzentrieren sich hauptsächlich auf die Barrierefreiheit von Webinhalten. Sie bieten detaillierte Richtlinien und Erfolgskriterien, die in drei Konformitätsstufen (A, AA und AAA) unterteilt sind. EN 301 549 hingegen ist ein umfassenderer Standard, der von der Europäischen Union entwickelt wurde und neben Webinhalten auch Hardware, Software und andere digitale Produkte abdeckt. Während WCAG die Grundlage für viele der technischen Anforderungen von EN 301 549 bildet, integriert der EU-Beschluss zusätzlich rechtliche und regulatorische Anforderungen, die speziell für den europäischen Raum gelten. Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, dass EN 301 549 auch Anforderungen an die Zugänglichkeit von elektronischen Dokumenten und IKT-Diensten im Allgemeinen stellt, die über die rein technischen Spezifikationen der WCAG hinausgehen.
Einführung in die WCAG
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) wurden entwickelt, um Webinhalte für Menschen mit Beeinträchtigungen zugänglicher zu machen. Sie bestehen aus vier Prinzipien, 13 Leitlinien und verschiedenen Erfolgskriterien. Diese Guidelines soll sicherstellen, dass digitale Inhalte für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Beeinträchtigungen, verständlich, bedienbar, wahrnehmbar und robust sind.
Die vier Prinzipien der WCAG
- Wahrnehmbar: Informationen und Benutzeroberflächenkomponenten müssen so dargestellt werden, dass Benutzer sie wahrnehmen können. Das bedeutet, dass Inhalte nicht unsichtbar für alle Sinne sein dürfen. Dies umfasst beispielsweise die Bereitstellung von Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte (z. B. Bildbeschreibungen für Bilder) und Multimedia-Inhalte (z. B. Untertitel für) Videos.
- Bedienbar: Benutzer müssen in der Lage sein, die Benutzeroberfläche zu bedienen. Schnittstellen dürfen keine Interaktionen erfordern, die von den Nutzern nicht durchgeführt werden können. So müssen Websites z. B. rein mit der Tastatur navigierbar und genügend Zeit zur Nutzung der Inhalte gegeben sein.
- Verständlich: Sowohl die Inhalte als auch die Bedienung der Benutzeroberfläche müssen für die Nutzer nachvollziehbar sein. Dies bedeutet, dass Texte lesbar und verständlich sein müssen und die Nutzer bei der Vermeidung und Korrektur von Fehlern unterstützt werden (z. B. durch Ausfüllhilfen bei Formularen oder verständlichen Fehlermeldungen).
- Robust: Inhalte müssen so robust sein, dass sie von einer Vielzahl von Benutzeragenten, einschließlich technischer Hilfsmittel (wie z. B. Screenreaders), interpretiert werden können. Dies stellt sicher, dass Inhalte auch bei technologischen Weiterentwicklungen zugänglich bleiben.
Die 13 Leitlinien
Diesen 4 Prinzipien sind nun 13 Leitlinien zugeordnet, die die grundlegenden Ziele definieren, um Inhalte für Nutzer mit verschiedenen Behinderungen zugänglicher zu machen. Diese Leitlinien sind nicht direkt prüfbar, bieten jedoch den Rahmen und die allgemeinen Ziele, um die Erfolgskriterien besser zu verstehen und umzusetzen. Die 13 Leitlinien lauten wie folgt:
Wahrnehmbar
- Bieten Sie Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte an.
- Bieten Sie Untertitel und andere Alternativen für Multimedia an.
- Erstellen Sie Inhalte, die auf unterschiedliche Weise dargestellt werden können, auch durch unterstützende Technologien, ohne dass der Sinn verloren geht.
- Erleichtern Sie es den Nutzern, Inhalte zu sehen und zu hören.
Bedienbar
- Stellen Sie alle Funktionen über eine Tastatur zur Verfügung.
- Geben Sie den Benutzern genügend Zeit, um den Inhalt zu lesen und zu nutzen.
- Verwenden Sie keine Inhalte, die Krampfanfälle oder körperliche Reaktionen auslösen können.
- Helfen Sie den Benutzern bei der Navigation und beim Auffinden von Inhalten.
- Erleichtern Sie die Verwendung anderer Eingabegeräte als der Tastatur.
Verständlich
- Formulieren Sie Text lesbar und verständlich.
- Gestalten Sie den Inhalt, sodass er auf vorhersehbare Weise erscheint und funktioniert.
- Helfen Sie den Benutzern, Fehler zu vermeiden und zu korrigieren.
Robust
- Maximieren Sie Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Benutzerwerkzeugen.
Erfolgskriterien
Zu jeder dieser 13 Leitlinien gehören prüfbare Erfolgskriterien, die sicherstellen, dass die WCAG in verschiedenen Kontexten wie Designspezifikationen, Beschaffungen, Vorschriften und vertraglichen Vereinbarungen angewendet werden können. Es gibt drei Konformitätsstufen: A (niedrigste), AA und AAA (höchste). Nur die Konformitätsstufen A und AA sind ab 2025 für die Erfüllung des EU-Beschlusses verpflichtend.
Was heißt das für Unternehmen?
Für Unternehmen bedeutet der EU-Beschluss, dass sie ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen auf Barrierefreiheit prüfen und anpassen müssen. Dies umfasst nicht nur Websites, sondern auch mobile Anwendungen, Softwareprodukte und andere digitale Technologien. Unternehmen wird geraten, Experten für Barrierefreiheit hinzuziehen, um ihre Websites zu analysieren und konkrete Empfehlungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit zu erhalten.
Auch Schulungen für Entwickler und Designer sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass sie die Prinzipien und Techniken der WCAG verstehen und anwenden können.
Darüber hinaus sollten kontinuierliche Tests und Feedback-Schleifen eingebaut werden, um sicherzustellen, dass die Barrierefreiheit auch bei laufenden Updates und neuen Inhalten gewährleistet bleibt.
Die Implementierung von barrierefreien Praktiken sollte man aber schlussendlich nicht nur als gesetzliche Verpflichtung sehen, sondern auch als Chance, eine breitere Nutzerbasis zu erreichen und die Nutzererfahrung für alle zu verbessern.
Weitere Ressourcen
Für detailliertere Informationen und Unterstützung zur Umsetzung der WCAG und des EN 301 549 finden Sie hilfreiche Ressourcen unter folgenden Links: